- Bodenschutzklausel
- (BauGB § 1a (1)); "Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen."
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens . 2015.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens . 2015.